
Bundesverwaltungsgericht gibt Klägerin gegen den ÖRR recht
Im ersten Grundsatzprozess vor dem Bundesverwaltungsgericht, in dem es wesentlich um die politische Ausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und um die Erfüllung des gesetzlichen Programmauftrags geht, ist heute eine Entscheidung gefallen. Das Gericht gab der Klägerin recht, die Unausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beklagt hatte. Es befand, Beitragszahlung sei nur bei umfassender,








